Zinssatzempfehlungen 12 2021 | AKTUAR Versicherungsmathematik
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Zinssatzempfehlungen 12 2021

Bewertungen von Personalrückstellungen nach UGB/IFRS (EUR, USD, CHF, GBP, CAD, INR)

Veröffentlicht am: 04.01.2022
Von: Martin Klaudinger
BEWERTUNG VON PERSONALRÃœCKSTELLUNGEN

ZINSSATZEMPFEHLUNG
NACH UGB

JAHRESDURCHSCHNITTS-ZINSSATZ
FÃœR VERSCHIEDENE RESTLAUFZEITEN

Auf welcher Basis ermitteln wir unsere Empfehlungen? - Für Info hier klicken.

BEWERTUNG VON PERSONALRÃœCKSTELLUNGEN

Für die Bewertung von Personalrückstellungen nach UGB veröffentlichen wir unsere Zinssatzempfehlungen gemäß der AFRAC-Stellungnahme 27 (Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches).

Die Empfehlungen der Durchschnittszinssätze wurden auf Basis unserer Stichtagszinsempfehlungen (siehe Kapitel „Zinssatzempfehlungen für Personalrückstellungen nach IFRS (IAS 19)“) erstellt.

Der Durchschnittszinssatz entspricht nach der AFRAC-Stellungnahme 27 dem Zinssatz, der sich als Durchschnitt aus dem aktuellen Zinssatz (Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann) und den der vorangegangenen vier bis neun Abschlussstichtage ergibt.

Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat in der Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ für die Festsetzung des Rechnungszinssatzes vereinfachend die Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren gestattet, sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen.

Nachstehend finden Sie im Download-Bereich von uns ermittelte Durchschnittszinssätze nach UGB.

Zinssatzprognosen können bei Bedarf von uns zur Verfügung gestellt werden. Für unsere Klienten ist dieser Service kostenfrei.

Zudem informieren wir Sie über die Möglichkeit, gemäß den Erläuternden Bemerkungen zur Neufassung des § 211 Abs. 2 UGB durch das RÄG 2014 den Durchschnittszinssatz gemäß den deutschen Kundmachungen der Rechtsverordnungen nach § 253 Abs. 2 vierter Satz dHGB (BilMoG-Zinssatz) heranzuziehen.

Der gewählte Zinssatz und seine Ermittlung sind stetig anzuwenden.

Einen von uns erstellten Artikel zur Wahl des Zinssatzes gemäß AFRAC-Stellungnahme finden Sie hier.

Die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme vom Dezember 2020 finden Sie hier.

5 JAHRESDURCHSCHNITT

6 JAHRESDURCHSCHNITT

7 JAHRESDURCHSCHNITT

8 JAHRESDURCHSCHNITT

9 JAHRESDURCHSCHNITT

10 JAHRESDURCHSCHNITT

ZINSSATZ BILMOG
RESTLAUFZEIT 15 JAHRE

Auf welcher Basis ermitteln wir unsere Empfehlungen? - Für Info hier klicken.

ABZINSUNGSZINSSÄTZE GEMÄSS § 253 ABS. 2 DT. HGB (BILMOG)

Im Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde in Deutschland u.a. geregelt, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen sind. Am 26.02.2016 hat der Deutsche Bundesrat einer Anpassung der handelsrechtlichen Bewertungsvorgaben für Pensionsrückstellungen zugestimmt. Das Gesetz ist im März 2016 in Kraft getreten und in Deutschland für Einzel- und Konzernabschlüsse von nach dem 31.12.2015 beginnenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden.

Der Durchschnittszinssatz ergibt sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nunmehr aus den Marktzinssätzen der vergangenen zehn Geschäftsjahre und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Die Deutsche Bundesbank hat die Aufgabe, diese Abzinsungszinssätze zu ermitteln und monatlich bekannt zu geben. Die Zinssätze werden auf der Website der Deutschen Bundesbank in tabellarischer Form für Restlaufzeiten bis 50 Jahre veröffentlicht (www.bundesbank.de – Zinssätze und Renditen/Abzinsungszinssätze).

Der durchschnittliche Marktzinssatz (BilMoG) beträgt bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren
zum 31.12.2021:

Diagramm Blue

1,35%

7-Jahresdurchschnitt
(31.12.2020: 1,60%)

Diagramm Blue

1,87%

10-Jahresdurchschnitt
(31.12.2020: 2,30%)

BEWERTUNG VON PERSONALRÃœCKSTELLUNGEN

ZINSSATZEMPFEHLUNG
NACH IFRS (IAS 19)

Auf welcher Basis ermitteln wir unsere Empfehlungen? - Für Info hier klicken.

BEWERTUNG VON PERSONALRÃœCKSTELLUNGEN

Für die Bewertung von Personalrückstellungen (z.B. für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Altersteilzeitverpflichtungen) veröffentlichen wir in Kooperation mit unseren Partnern von Abelica Global Zinssatzempfehlungen nach IAS 19 (IFRS).

Nachstehend finden Sie unsere monatlichen Zinssatzempfehlungen im pdf-Format zum Download.

Die Zinssätze werden in tabellarischer Form für eine Duration von 3 bis 30 Jahren dargestellt. Zudem finden Sie im Dokument eine ausführliche Beschreibung der Herleitungsmethode.

Der Stichtagszinssatz nach IFRS (IAS 19) beträgt
zum 31.12.2021:

Diagramm Blue

0,69%

10-Jahres-Duration

Diagramm Blue

0,94%

15-Jahres-Duration

Diagramm Blue

1,09%

20-Jahres-Duration

STICHTAGSZINSSATZ

EVALUATION OF PERSONNEL PROVISIONS

ABELICA DISCOUNT RATES
IFRS (IAS 19)

ABELICA
PARTNER

 

We and our partners of Abelica Global publish discount rate analysis monthly in different currencies for the calculation of personnel obligations (e.g. pension-, severance- and jubilee provisions) according to IAS 19 (IFRS).

Below you can find our latest discount rate analysis as pdf-download.

A description of the method used to determine the discount rates is included in the document.

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