PERSONALRÜCKSTELLUNGEN (UGB)
– WAHL DES ZINSSATZES BEI ERSTMALIGER ANWENDUNG
Diesbezüglich gibt es für beide Verfahren Vereinfachungen, um eine vorzeitige Ermittlung der Rückstellungswerte zu ermöglichen.

Für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes kann anstelle des Stichtagszinssatzes zum aktuellen Stichtag ein Zinssatz herangezogen werden, dessen Bezugszeitpunkt nicht länger als drei Monate vor dem Abschlussstichtag liegt.
Die Stichtagszinssätze entsprechen dem Marktzinssatz für Anleihen von Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung. Als passende Laufzeit dieser Unternehmensanleihen soll grundsätzlich die durchschnittliche, versicherungsmathematisch mit einem adäquaten Zinssatz diskontierte, nach der Höhe der zukünftigen Zahlungen gewichtete Restlaufzeit der Verpflichtungen, auch „Duration“ genannt, angesetzt werden. Hierbei kann gemäß der AFRAC-Stellungnahme vereinfachend eine Duration von 15 Jahren herangezogen werden, falls dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen. Die Zinssätze, welche für die Berechnung der Durchschnittszinssätze herangezogen werden, sind mit derselben Duration zu wählen.

Vorteil eines längeren Durchrechnungszeitraumes bei der Berechnung des Durchschnittszinssatzes liegt vor allem bei der geringeren Schwankungsbreite der Höhe der Zinssätze über die Jahre. Ein Zinssatz mit einem kürzeren Durchrechnungszeitraum reagiert auf Änderungen der Zinsniveaus allerdings deutlich weniger träge. Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Durchschnittszinssätze höher sind als der Stichtagszinssatz. Steigt das Zinsniveau jedoch an, werden mittelfristig die Durchschnittszinssätze niedriger sein als der Stichtagszinssatz – jeweils unter Betrachtung des selben Stichtages.
Die Wahl der Methode (Stichtagszinssatz oder Durchschnittszinssatz) und seine Ermittlung sind stetig anzuwenden. D.h. die Wahl des Durchrechnungszeitraumes ist grundsätzlich nur einmalig durchzuführen.
Wir bieten die entsprechenden Durchschnittszinssätze auf unserer Webseite unter der Rubrik ZINSSATZEMPFEHLUNG UGB im Bereich Zinssätze (UGB/IFRS) für die Stichtage 31.12.; 31.03. und 30.06. (beginnend mit dem 31.12.2015) tabellarisch für die Duration von 3 bis 30 Jahren an. Zudem finden Sie unter der Rubrik ZINSSATZEMPFEHLUNG unsere Zinssatzempfehlungen für Personalrückstellungen, welche die monatlichen Stichtagszinssätze enthält.
Seit 30.09.2017 veröffentlichen wir auch unsere Durchschnittszinssätze monatlich.