Johannes Wirius | AKTUAR Versicherungsmathematik
ABELICA GLOBAL „Employee Benefits Practice“ Meeting 2016

ABELICA GLOBAL „Employee Benefits Practice“ Meeting 2016

ABELICA GLOBAL
„EMPLOYEE BENEFITS PRACTICE“ MEETING 2016

Jedes Jahr gibt es Veranstaltungen von Abelica Global (www.abelicaglobal.com), einem internationalen Netzwerk unabhängiger Aktuare und Berater im Bereich Betriebliche Vorsorge, bei denen dessen Mitglieder über Fachthemen und gemeinsame Ziele beraten.

 

In Brüssel fand nun vom 6. – 7. Juni im Hotel Radisson Blu Royal erneut ein Meeting zum Thema „Employee Benefits Practice“ statt. 31 Mitglieder aus 12 Ländern (Indien, Frankreich, Kanada, Deutschland, Österreich, USA, Kanalinseln, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Isle of Man, UK) führten einen regen Informationsaustausch bei Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden. Die beiden AKTUAR-Gesellschaften waren durch die Teilnehmer Johannes Wirius und Martina Lahner vertreten.

Hymans Robertson (www.hymans.co.uk) referierte über neue Möglichkeiten der Analyse und Dokumentation von Pensionsplänen, Sprenkels & Verschuren (www.sprenkelsenverschuren.nl) über Unterschiede in den Sterbe- und Invalidisierungstafeln und deren Verwendung in einzelnen Ländern.

K. A. Pandit (www.ka-pandit.com) erörterte exemplarisch Beratungsdienstleistungen zu Personalverpflichtungen für staatliche Einrichtungen in Indien.

Ein bedeutender Gastredner von der belgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FSMA), Herr Karel De Bondt, berichtete über derzeitige Stellungnahmen der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zur geplanten IORP II-Richtlinie. Diese soll die derzeitige Richtlinie 2003/41/EG ersetzen und behandelt vor allem die Risikobeurteilung und Transparenz für Einrichtungen Betrieblicher Altersvorsorge (EbAV).

Zudem wurden aktuelle Beispiele von Projekten für Klienten, bei denen mehrere Abelica-Mitglieder länderübergreifend agieren, besprochen.

Galerie

Abelica Global Meetings 2022

Abelica Global Meetings 2022

Abelica Global
Meetings 2022

Abelica Global (AG) ‚Employee Benefits Practice’ Meeting 2022 und ‘Insurance Practice’ Meeting 2022, Paris

Nach zwei langen Jahren, in denen wir aufgrund von Covid nur Online-Meetings mit unseren KollegInnen des internationalen Abelica Global-Netzwerkes (www.abelicaglobal.com) absolvieren konnten, war nun wieder ein persönlicher Kontakt möglich. Aus terminlichen Gründen wurden beide Meetings erstmals in der selben Woche (20.06. – 24.06.2022) und am selben Ort durchgeführt. Unser Gastgeber in Paris war Fixage (www.fixage.com), eines der Gründungsmitglieder von Abelica Global.

An den beiden jeweils 2-tägigen Meetings, sowie dem 1-tägigen ‚Strategy Day‘, nahmen ca. 60 AG-KollegInnen aus 19 Ländern (UK, Mexiko, Australien, Deutschland, USA, Österreich, Belgien, Indien, Kanalinseln, Niederlande, Portugal, Schweiz, Kanada, Norwegen, Südafrika, Luxemburg, Italien, Libanon, Frankreich) teil.

AG-Mitglieder aus mehreren Ländern hielten interessante Vorträge, u.a. zu den Themen „Auswirkungen der Pandemie auf die Langlebigkeit“, „Chancen und Risken bei beitragsorientierten Pensionsplänen“, Anwendung von IFRS 17 (Standard für Versicherungsunternehmen zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen), und nachhaltige Investmentstrategien. Zum persönlichen Erfahrungsaustausch und Small Talk boten sich etliche Gelegenheiten bei gemeinsamen Restaurantbesuchen.

Während des ‚Strategy Day‘ wurden Erfahrungen aus multinationalen Projekten ausgetauscht, die (mögliche) Erweiterung des Netzwerkes diskutiert und die Nachwuchsförderung junger Aktuare besprochen.

Zum Abschluss gab es noch einen kurzen Ausblick auf die Anfang November stattfindende mehrtägige AG-Jahreskonferenz, für die heuer als Austragungsort München gewählt wurde.

Wien, Juli 2022

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Zinssatzempfehlungen 06 2022

Zinssatzempfehlungen 06 2022

BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

ZINSSATZEMPFEHLUNG
NACH UGB

JAHRESDURCHSCHNITTS-ZINSSATZ
FÜR VERSCHIEDENE RESTLAUFZEITEN

Auf welcher Basis ermitteln wir unsere Empfehlungen? - Für Info hier klicken.

BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

Für die Bewertung von Personalrückstellungen nach UGB veröffentlichen wir unsere Zinssatzempfehlungen gemäß der AFRAC-Stellungnahme 27 (Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches).

Die Empfehlungen der Durchschnittszinssätze wurden auf Basis unserer Stichtagszinsempfehlungen (siehe Kapitel „Zinssatzempfehlungen für Personalrückstellungen nach IFRS (IAS 19)“) erstellt.

Der Durchschnittszinssatz entspricht nach der AFRAC-Stellungnahme 27 dem Zinssatz, der sich als Durchschnitt aus dem aktuellen Zinssatz (Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann) und den der vorangegangenen vier bis neun Abschlussstichtage ergibt.

Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat in der Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ für die Festsetzung des Rechnungszinssatzes vereinfachend die Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren gestattet, sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen.

Nachstehend finden Sie im Download-Bereich von uns ermittelte Durchschnittszinssätze nach UGB.

Zinssatzprognosen können bei Bedarf von uns zur Verfügung gestellt werden. Für unsere Klienten ist dieser Service kostenfrei.

Zudem informieren wir Sie über die Möglichkeit, gemäß den Erläuternden Bemerkungen zur Neufassung des § 211 Abs. 2 UGB durch das RÄG 2014 den Durchschnittszinssatz gemäß den deutschen Kundmachungen der Rechtsverordnungen nach § 253 Abs. 2 vierter Satz dHGB (BilMoG-Zinssatz) heranzuziehen.

Der gewählte Zinssatz und seine Ermittlung sind stetig anzuwenden.

Einen von uns erstellten Artikel zur Wahl des Zinssatzes gemäß AFRAC-Stellungnahme finden Sie hier.

Die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme vom Dezember 2020 finden Sie hier.

5 JAHRESDURCHSCHNITT

6 JAHRESDURCHSCHNITT

7 JAHRESDURCHSCHNITT

8 JAHRESDURCHSCHNITT

9 JAHRESDURCHSCHNITT

10 JAHRESDURCHSCHNITT

ZINSSATZ BILMOG
RESTLAUFZEIT 15 JAHRE

Auf welcher Basis ermitteln wir unsere Empfehlungen? - Für Info hier klicken.

ABZINSUNGSZINSSÄTZE GEMÄSS § 253 ABS. 2 DT. HGB (BILMOG)

Im Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde in Deutschland u.a. geregelt, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen sind. Am 26.02.2016 hat der Deutsche Bundesrat einer Anpassung der handelsrechtlichen Bewertungsvorgaben für Pensionsrückstellungen zugestimmt. Das Gesetz ist im März 2016 in Kraft getreten und in Deutschland für Einzel- und Konzernabschlüsse von nach dem 31.12.2015 beginnenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden.

Der Durchschnittszinssatz ergibt sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nunmehr aus den Marktzinssätzen der vergangenen zehn Geschäftsjahre und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Die Deutsche Bundesbank hat die Aufgabe, diese Abzinsungszinssätze zu ermitteln und monatlich bekannt zu geben. Die Zinssätze werden auf der Website der Deutschen Bundesbank in tabellarischer Form für Restlaufzeiten bis 50 Jahre veröffentlicht (www.bundesbank.de – Zinssätze und Renditen/Abzinsungszinssätze).

Der durchschnittliche Marktzinssatz (BilMoG) beträgt bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren
zum 30.06.2022:

Diagramm Blue

1,38%

7-Jahresdurchschnitt
(31.12.2021: 1,35%)

Diagramm Blue

1,78%

10-Jahresdurchschnitt
(31.12.2021: 1,87%)

BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

ZINSSATZEMPFEHLUNG
NACH IFRS (IAS 19)

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BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

Für die Bewertung von Personalrückstellungen (z.B. für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Altersteilzeitverpflichtungen) veröffentlichen wir in Kooperation mit unseren Partnern von Abelica Global Zinssatzempfehlungen nach IAS 19 (IFRS).

Nachstehend finden Sie unsere monatlichen Zinssatzempfehlungen im pdf-Format zum Download.

Die Zinssätze werden in tabellarischer Form für eine Duration von 3 bis 30 Jahren dargestellt. Zudem finden Sie im Dokument eine ausführliche Beschreibung der Herleitungsmethode.

Der Stichtagszinssatz nach IFRS (IAS 19) beträgt
zum 30.06.2022:

Diagramm Blue

3,02%

10-Jahres-Duration

Diagramm Blue

3,25%

15-Jahres-Duration

Diagramm Blue

3,38%

20-Jahres-Duration

STICHTAGSZINSSATZ

EVALUATION OF PERSONNEL PROVISIONS

ABELICA DISCOUNT RATES
IFRS (IAS 19)

ABELICA
PARTNER

 

We and our partners of Abelica Global publish discount rate analysis monthly in different currencies for the calculation of personnel obligations (e.g. pension-, severance- and jubilee provisions) according to IAS 19 (IFRS).

Below you can find our latest discount rate analysis as pdf-download.

A description of the method used to determine the discount rates is included in the document.

Logo der AKTUAR Versicherungsmathematik GmbH

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Zinssatzempfehlungen 06 2022

Zinssatzempfehlungen 05 2022

BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

ZINSSATZEMPFEHLUNG
NACH UGB

JAHRESDURCHSCHNITTS-ZINSSATZ
FÜR VERSCHIEDENE RESTLAUFZEITEN

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BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

Für die Bewertung von Personalrückstellungen nach UGB veröffentlichen wir unsere Zinssatzempfehlungen gemäß der AFRAC-Stellungnahme 27 (Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches).

Die Empfehlungen der Durchschnittszinssätze wurden auf Basis unserer Stichtagszinsempfehlungen (siehe Kapitel „Zinssatzempfehlungen für Personalrückstellungen nach IFRS (IAS 19)“) erstellt.

Der Durchschnittszinssatz entspricht nach der AFRAC-Stellungnahme 27 dem Zinssatz, der sich als Durchschnitt aus dem aktuellen Zinssatz (Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann) und den der vorangegangenen vier bis neun Abschlussstichtage ergibt.

Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat in der Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ für die Festsetzung des Rechnungszinssatzes vereinfachend die Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren gestattet, sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen.

Nachstehend finden Sie im Download-Bereich von uns ermittelte Durchschnittszinssätze nach UGB.

Zinssatzprognosen können bei Bedarf von uns zur Verfügung gestellt werden. Für unsere Klienten ist dieser Service kostenfrei.

Zudem informieren wir Sie über die Möglichkeit, gemäß den Erläuternden Bemerkungen zur Neufassung des § 211 Abs. 2 UGB durch das RÄG 2014 den Durchschnittszinssatz gemäß den deutschen Kundmachungen der Rechtsverordnungen nach § 253 Abs. 2 vierter Satz dHGB (BilMoG-Zinssatz) heranzuziehen.

Der gewählte Zinssatz und seine Ermittlung sind stetig anzuwenden.

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Die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme vom Dezember 2020 finden Sie hier.

5 JAHRESDURCHSCHNITT

6 JAHRESDURCHSCHNITT

7 JAHRESDURCHSCHNITT

8 JAHRESDURCHSCHNITT

9 JAHRESDURCHSCHNITT

10 JAHRESDURCHSCHNITT

ZINSSATZ BILMOG
RESTLAUFZEIT 15 JAHRE

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ABZINSUNGSZINSSÄTZE GEMÄSS § 253 ABS. 2 DT. HGB (BILMOG)

Im Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde in Deutschland u.a. geregelt, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen sind. Am 26.02.2016 hat der Deutsche Bundesrat einer Anpassung der handelsrechtlichen Bewertungsvorgaben für Pensionsrückstellungen zugestimmt. Das Gesetz ist im März 2016 in Kraft getreten und in Deutschland für Einzel- und Konzernabschlüsse von nach dem 31.12.2015 beginnenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden.

Der Durchschnittszinssatz ergibt sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nunmehr aus den Marktzinssätzen der vergangenen zehn Geschäftsjahre und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Die Deutsche Bundesbank hat die Aufgabe, diese Abzinsungszinssätze zu ermitteln und monatlich bekannt zu geben. Die Zinssätze werden auf der Website der Deutschen Bundesbank in tabellarischer Form für Restlaufzeiten bis 50 Jahre veröffentlicht (www.bundesbank.de – Zinssätze und Renditen/Abzinsungszinssätze).

Der durchschnittliche Marktzinssatz (BilMoG) beträgt bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren
zum 31.05.2022:

Diagramm Blue

1,37%

7-Jahresdurchschnitt
(31.12.2021: 1,35%)

Diagramm Blue

1,79%

10-Jahresdurchschnitt
(31.12.2021: 1,87%)

BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

ZINSSATZEMPFEHLUNG
NACH IFRS (IAS 19)

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BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

Für die Bewertung von Personalrückstellungen (z.B. für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Altersteilzeitverpflichtungen) veröffentlichen wir in Kooperation mit unseren Partnern von Abelica Global Zinssatzempfehlungen nach IAS 19 (IFRS).

Nachstehend finden Sie unsere monatlichen Zinssatzempfehlungen im pdf-Format zum Download.

Die Zinssätze werden in tabellarischer Form für eine Duration von 3 bis 30 Jahren dargestellt. Zudem finden Sie im Dokument eine ausführliche Beschreibung der Herleitungsmethode.

Der Stichtagszinssatz nach IFRS (IAS 19) beträgt
zum 31.05.2022:

Diagramm Blue

2,40%

10-Jahres-Duration

Diagramm Blue

2,57%

15-Jahres-Duration

Diagramm Blue

2,68%

20-Jahres-Duration

STICHTAGSZINSSATZ

EVALUATION OF PERSONNEL PROVISIONS

ABELICA DISCOUNT RATES
IFRS (IAS 19)

ABELICA
PARTNER

 

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Zinssatzempfehlungen 06 2022

Zinssatzempfehlungen 04 2022

BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

ZINSSATZEMPFEHLUNG NACH UGB

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Für die Bewertung von Personalrückstellungen nach UGB veröffentlichen wir unsere Zinssatzempfehlungen gemäß der AFRAC-Stellungnahme 27 (Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches).

Die Empfehlungen der Durchschnittszinssätze wurden auf Basis unserer Stichtagszinsempfehlungen (siehe Kapitel „Zinssatzempfehlungen für Personalrückstellungen nach IFRS (IAS 19)“) erstellt.

Der Durchschnittszinssatz entspricht nach der AFRAC-Stellungnahme 27 dem Zinssatz, der sich als Durchschnitt aus dem aktuellen Zinssatz (Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann) und den der vorangegangenen vier bis neun Abschlussstichtage ergibt.

Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat in der Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ für die Festsetzung des Rechnungszinssatzes vereinfachend die Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren gestattet, sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen.

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Zinssatzprognosen können bei Bedarf von uns zur Verfügung gestellt werden. Für unsere Klienten ist dieser Service kostenfrei.

Zudem informieren wir Sie über die Möglichkeit, gemäß den Erläuternden Bemerkungen zur Neufassung des § 211 Abs. 2 UGB durch das RÄG 2014 den Durchschnittszinssatz gemäß den deutschen Kundmachungen der Rechtsverordnungen nach § 253 Abs. 2 vierter Satz dHGB (BilMoG-Zinssatz) heranzuziehen.

Der gewählte Zinssatz und seine Ermittlung sind stetig anzuwenden.

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Die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme vom Dezember 2020 finden Sie hier.

5 JAHRESDURCHSCHNITT

6 JAHRESDURCHSCHNITT

7 JAHRESDURCHSCHNITT

8 JAHRESDURCHSCHNITT

9 JAHRESDURCHSCHNITT

10 JAHRESDURCHSCHNITT

ZINSSATZ BILMOG RESTLAUFZEIT 15 JAHRE

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ABZINSUNGSZINSSÄTZE GEMÄSS § 253 ABS. 2 DT. HGB (BILMOG)

Im Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde in Deutschland u.a. geregelt, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen sind. Am 26.02.2016 hat der Deutsche Bundesrat einer Anpassung der handelsrechtlichen Bewertungsvorgaben für Pensionsrückstellungen zugestimmt. Das Gesetz ist im März 2016 in Kraft getreten und in Deutschland für Einzel- und Konzernabschlüsse von nach dem 31.12.2015 beginnenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden. Der Durchschnittszinssatz ergibt sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nunmehr aus den Marktzinssätzen der vergangenen zehn Geschäftsjahre und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Die Deutsche Bundesbank hat die Aufgabe, diese Abzinsungszinssätze zu ermitteln und monatlich bekannt zu geben. Die Zinssätze werden auf der Website der Deutschen Bundesbank in tabellarischer Form für Restlaufzeiten bis 50 Jahre veröffentlicht (www.bundesbank.de – Zinssätze und Renditen/Abzinsungszinssätze).

Der durchschnittliche Marktzinssatz (BilMoG) beträgt bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren
zum 30.04.2022:

Diagramm Blue

1,36%

7-Jahresdurchschnitt
(31.12.2021: 1,35%)

Diagramm Blue

1,79%

10-Jahresdurchschnitt
(31.12.2021: 1,87%)

BEWERTUNG VON PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

ZINSSATZEMPFEHLUNG NACH IFRS (IAS 19)

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Für die Bewertung von Personalrückstellungen (z.B. für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Altersteilzeitverpflichtungen) veröffentlichen wir in Kooperation mit unseren Partnern von Abelica Global Zinssatzempfehlungen nach IAS 19 (IFRS).

Nachstehend finden Sie unsere monatlichen Zinssatzempfehlungen im pdf-Format zum Download.

Die Zinssätze werden in tabellarischer Form für eine Duration von 3 bis 30 Jahren dargestellt. Zudem finden Sie im Dokument eine ausführliche Beschreibung der Herleitungsmethode.

Der Stichtagszinssatz nach IFRS (IAS 19) beträgt
zum 30.04.2022:

Diagramm Blue

2,08%

10-Jahres-Duration

Diagramm Blue

2,23%

15-Jahres-Duration

Diagramm Blue

2,33%

20-Jahres-Duration

STICHTAGSZINSSATZ

EVALUATION OF PERSONNEL PROVISIONS

ABELICA DISCOUNT RATES IFRS (IAS 19)

ABELICA PARTNER

 

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