Aktuelle Zinssatzentwicklung und deren Auswirkung auf Personalrückstellungen | AKTUAR Versicherungsmathematik
AKTUAR Fachartikel
Veröffentlicht am: 11.08.2022

Von: Tobias Höring

Aktuelle Zinssatzentwicklung und deren Auswirkung auf Personalrückstellungen

Das derzeitige wirtschaftliche Umfeld ist von einer sich rasch ändernden Lage und der damit verbundenen Unsicherheit geprägt. Das trifft auch auf das momentane Zinsumfeld zu. In Bezug auf Personalrückstellungen geht es dabei hauptsächlich um die Unsicherheit, wie sich die Zinssätze zukünftig entwickeln werden, und wie sich eine Zinssatzänderung konkret auf die Höhe der Personalrückstellungen auswirkt.

Bei der Frage, wie stark sich eine Zinssatzänderung auf die Personalrückstellungen auswirkt, ist ein entscheidender Faktor, welcher Zinssatz für die Bilanzierung gewählt wurde. Gemäß UGB darf sowohl ein Stichtagszins verwendet werden als auch ein Durchschnittszins, der sich aus den Stichtagszinsen der letzten 5–10 Jahre ergibt. Bei Abschlüssen gemäß IAS ist verpflichtend ein Stichtagszins anzuwenden. Wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, tritt ein Glättungseffekt ein. Bei einer Änderung des aktuellen Zinssatzes (Stichtagszins) ändert sich der Durchschnittszins daher weniger stark. Bei Abschlüssen gemäß IAS (mit Stichtagszins) wird eine Änderung des Zinssatzes sofort in voller Höhe wirksam.

Betrachtet man die Stichtagszinsen zum 30.6.2022 (siehe Grafik unten), fällt auf, dass die Zinssätze für alle Laufzeiten in den letzten Monaten sehr stark gestiegen sind.

Gründe dafür sind hauptsächlich die derzeit hohe Inflation, bei der die potenziellen Käufer von Anleihen eine höhere Rendite erwarten, und die internationale Entwicklung. Während eine erste Anhebung des Zinsniveaus durch die Europäische Zentralbank (EZB) erst Ende Juli stattgefunden hat, haben viele Notenbanken (darunter vor allem auch die amerikanische FED) schon deutliche Anhebungen der Leitzinsen vorgenommen.

 

Ausblick auf die Entwicklung der Leitzinsen (Eu und usa)

Die EZB hält sich mit Aussagen zur zukünftigen Zinspolitik zurück, es sind aber eher steigende Leitzinsen zu erwarten.

Auch durch die amerikanische FED bzw. das Federal Open Market Committee (FOMC), das die Leitzinsen festlegt, sind aus jetziger Sicht weitere Zinsanhebungen wahrscheinlich, wie die Grafik unten zeigt. Jeder der 18 Punkte symbolisiert dabei den zum Jahresende erwarteten Zinssatz eines Mitglieds des 18-köpfigen FOMC, das über den Leitzins bestimmt. Dieser Leitzins liegt derzeit (Stand Juli 2022) bei 2,25%-2,50%, also eher am unteren Ende der Skala dieser Grafik.

Man kann erkennen, dass die FOMC-Mitglieder bis zum Jahresende 2022 weitere Zinsanhebungen planen – vermutlich auf einen Zinssatz von etwa 3,25%-3,5%. Im Jahr 2023 erwarten die FOMC-Mitglieder den Höchststand des Leitzinses bei etwa 3,75% bis 4,0%. Erst zum Jahresende 2024 und danach soll der Leitzins wieder sinken.

Aus derzeitiger Sicht ist also auch für die nächsten 1–2 Jahre mit steigenden Leitzinsen zu rechnen.

Abb. 2     Quelle: FED „Summary of Economic Projections”, Juni 2022

Die Leitzinsen der US-FED sind hier aus zwei Gründen relevant: Erstens erlaubt der sogenannte Dot-Plot (siehe Abb. 2) eine Vorschau, die von der EZB nicht bereitgestellt wird. Und zweitens beeinflussen die Zinsanhebungen in den USA über die (internationalen) Kapitalmärkte auch die Zinssätze für europäische Anleihen.

Die Zinsen für Anleihen guter Bonität, an denen sich die Zinsen für Personalrückstellungen orientieren, liegen im Allgemeinen etwas über dem Leitzinssatz, der in der obigen Grafik dargestellt wird. Ein Teil der von den Notenbanken zu erwartenden Leitzinsanhebungen ist möglicherweise aber schon durch die Kapitalmärkte vorweggenommen.

 

Auswirkung des Zinssatzes auf Personalrückstellungen

Vorweg lässt sich eines sagen: Bei steigendem Zinssatz sinken die Rückstellungen aufgrund des höheren Abzinsungseffekts (bei sonst gleichbleibenden Parametern). Darüber freuen sich viele Unternehmen erstmal, weil die Passivseite der Unternehmensbilanz entlastet wird. Fraglich ist, wie stark die Rückstellungen aufgrund der aktuell hohen Diskontierungszinssätze (vor allem bei der Bewertung gemäß IAS) sinken.

Bei Abschlüssen nach UGB, bei denen ein Durchschnittszinssatz verwendet wird, steigt der Zinssatz aufgrund der Durchschnittsbildung weniger stark. Geht man von einem unveränderten Zinsniveau aus, steigen der 7-Jahresdurchschnittszins und der 10-Jahresdurchschnittszins bis zum 31.12.2022 von derzeit 1,38% bzw. 1,78% auf 1,45% bzw. 1,79% (BilMoG-Zinssatz bei einer Duration von 15 Jahren, Stand 30.06.2022). Selbst bei weiter steigenden Zinsen ist bis zum Ende dieses Jahres daher mit nur kleinen Änderungen beim Durchschnittszins zu rechnen.

Ganz anders stellt sich die Lage dar, wenn man die Bilanzierung nach IAS betrachtet bzw. UGB-Abschlüsse, bei denen ein Stichtagszinssatz verwendet wird. Hier wirkt sich die Änderung des Zinssatzes sofort in vollem Ausmaß aus.

Die Rückstellungen sinken, wenn der Zinssatz steigt (und die anderen Parameter unverändert bleiben). Wie stark die Rückstellung in Bezug auf den Zinssatz sinkt, hängt vor allem von der Laufzeit (Duration) der Verpflichtung ab. Dazu betrachten wir 3 Beispiele: Abfertigungsverpflichtungen mit einer Duration von 10 Jahren, Jubiläumsgeldverpflichtungen mit einer Duration von 18 Jahren und Pensionsverpflichtungen mit einer Duration von 25 Jahren.

Wie stark sich die Zinssätze in den letzten 6 Monaten geändert haben, sieht man auch an folgender Tabelle.

Abb. 3     Zinssatzempfehlungen der AKTUAR-Versicherungsmathematik GmbH,
https://aktuar-group.at/vm/zinssaetze-ugb-ifrs/

Je länger die Laufzeit einer Verpflichtung ist, desto höher ist der Abzinsungseffekt. Steigen die Zinsen, ist grundsätzlich bei einer längeren Duration also mit einem stärkeren Rückgang bei den Rückstellungen zu rechnen. Das lässt sich auch beobachten, wenn wir die Rückstellungen eines Musterunternehmens (siehe Abb 4 unten) betrachten. Berechnet wurden die Personalrückstellungen jeweils zum selben Stichtag mit den selben Personaldaten und den selben Parametern (z.B. Gehalts- bzw. Pensionstrend von jeweils 2,0% p.a., keine Änderung der Fluktuation). Als Zinssatz wurde bei der ersten Berechnung der Zinssatz zum 31.12.2021 und bei der zweiten Berechnung der Zinssatz zum 30.06.2022 verwendet.

Die Rückstellung mit dem Zinssatz vom 31.12.2021 wurde dabei jeweils auf 100.000 € normiert.

 

Abb. 4     Musterberechnungen der AKTUAR Versicherungsmathematik GmbH

An den Grafiken lässt sich erkennen, dass bei den Rückstellungen für alle Laufzeiten ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist. Es wurden je Verpflichtung (Abfertigung, Jubiläumsgeld, Pension) praxisnahe (Rest-) Laufzeiten (Duration) herangezogen. Bei den Abfertigungen beträgt der Rückgang 19%, bei den Jubiläumsgeldern 32%, und bei den Pensionen 40%!

 

Die weitere Zinssatzentwicklung vorherzusagen ist derzeit sehr schwierig. Gründe für einen Anstieg der Zinsen könnten eine Anhebung der Leitzinsen, oder eine anhaltend hohe Inflation sein. Sollten die Stichtagszinsen im Laufe des Jahres weiter steigen, wären die Rückgänge bei den Personalrückstellungen zum Jahresabschluss bei diesem Musterunternehmen sogar noch höher als oben dargestellt.

Geht die Inflation hingegen deutlich zurück, oder gehen die Turbulenzen an den Finanzmärkten weiter und es findet eine Flucht in vermeintlich sichere Anleihen statt, könnten die Stichtagszinsen selbst bei steigenden Leitzinsen stabil bleiben, oder sogar leicht zurückgehen.

Herausforderung und chance

Während viele Unternehmen einen Rückgang der Personalrückstellungen vordergründig positiv sehen, stellt sie die hohe Volatilität der Personalrückstellungen auch vor Herausforderungen. Viele Unternehmen stellen sich zum Beispiel die Frage, wie die freiwerdenden Mittel verwendet werden können. Und was passiert, wenn die Zinsen genauso schnell wieder sinken, wie sie gestiegen sind. Denn dann steigen auch die Personalrückstellungen wieder deutlich.

Hier bietet sich – ganz abgesehen von den Anlage- bzw. internen Verwendungsmöglichkeiten – für manche Unternehmen auch eine Chance im Bereich der Personalrückstellungen!

Einer der großen Unterschiede zu den vergangenen zehn Jahren ist die gestiegene Inflation. Dadurch ist auch mit deutlich höheren Lohnabschlüssen zu rechnen. In der folgenden Grafik (Abb. 5) werden exemplarisch die Abfertigungsrückstellungen des Musterunternehmens nochmals dargestellt. Berechnet wurden die Rückstellungen in unserer Musterberechnung mit einem Gehaltstrend von 2,0% p.a.. Aus derzeitiger Sicht ist das deutlich zu niedrig – zumindest in vielen Branchen. Zu Vergleichszwecken zusätzlich dargestellt ist hier die Berechnung mit dem Zinssatz zum 30.06.2022, aber mit einem Gehaltstrend von 3,5% p.a.. Die Rückstellung sinkt immer noch deutlich (um 8%), aber nicht mehr ganz so stark wie in Abbildung 3 (um 19%).

Damit erreicht man auch eine höhere Stabilität bei der Entwicklung der Rückstellungen. Und sollte die Inflation in Zukunft deutlich sinken, könnte das auch auf die Zinssätze und die zukünftigen Gehaltssteigerungen zutreffen, da eine hohe Inflation die Ursache höherer Zinsen und auch höherer Gehaltssteigerungen ist.

Abb. 5     Musterberechnungen der AKTUAR Versicherungsmathematik GmbH

Für Unternehmen, die der Berechnung der Personalrückstellungen bisher eher niedrige jährliche Gehalts- oder Pensionssteigerungen als Trend für die nächsten Jahre zugrunde gelegt haben, bietet sich hier die Möglichkeit, diese Parameter auf eine neue Grundlage zu stellen. In den letzten Jahren sind die Zinsen beständig zurückgegangen und es mussten immer mehr Mittel für die Personalrückstellungen bereitgestellt werden. Dabei noch den Gehaltstrend anzuheben war bilanziell oft nur schwer zu verkraften. Derzeit besteht die Chance, diese Parameter an eine realistischere Einschätzung* anzupassen, ohne dass wesentliche bilanzielle Belastungen entstehen.

* Zu beachten ist, dass der Gehalts- und Pensionstrend die voraussichtliche Entwicklung auf lange Sicht darstellen sollen. Diesbezügliche Änderungen sollten jedenfalls mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden.

BEI BEDARF ERSTELLEN WIR FÜR SIE GERNE VERGLEICHSBERECHNUNGEN.

Company Folder - DE
Company Folder - EN
TPA & AKTUAR Folder
Company Folder - DE
Company Folder - EN
TPA & AKTUAR Folder
Logo der AKTUAR Versicherungsmathematik GmbH
Company Folder - DE
Company Folder - EN
TPA & AKTUAR Folder
Company Folder - DE
Company Folder - EN
TPA & AKTUAR Folder
Logo der AKTUAR Versicherungsmathematik GmbH
Company Folder - DE
Company Folder - EN
TPA & AKTUAR Folder