PERSONALRÜCKSTELLUNGEN (UGB) – WAHL DES ZINSSATZES BEI ERSTMALIGER ANWENDUNG


Vorteil eines längeren Durchrechnungszeitraumes bei der Berechnung des Durchschnittszinssatzes liegt vor allem bei der geringeren Schwankungsbreite der Höhe der Zinssätze über die Jahre. Ein Zinssatz mit einem kürzeren Durchrechnungszeitraum reagiert auf Änderungen der Zinsniveaus allerdings deutlich weniger träge. Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Durchschnittszinssätze höher sind als der Stichtagszinssatz. Steigt das Zinsniveau jedoch an, werden mittelfristig die Durchschnittszinssätze niedriger sein als der Stichtagszinssatz – jeweils unter Betrachtung des selben Stichtages.
Die Wahl der Methode (Stichtagszinssatz oder Durchschnittszinssatz) und seine Ermittlung sind stetig anzuwenden. D.h. die Wahl des Durchrechnungszeitraumes ist grundsätzlich nur einmalig durchzuführen.
Wir bieten die entsprechenden Durchschnittszinssätze auf unserer Webseite unter der Rubrik ZINSSATZEMPFEHLUNG UGB im Bereich Zinssätze (UGB/IFRS) für die Stichtage 31.12.; 31.03. und 30.06. (beginnend mit dem 31.12.2015) tabellarisch für die Duration von 3 bis 30 Jahren an. Zudem finden Sie unter der Rubrik ZINSSATZEMPFEHLUNG unsere Zinssatzempfehlungen für Personalrückstellungen, welche die monatlichen Stichtagszinssätze enthält.
Seit 30.09.2017 veröffentlichen wir auch unsere Durchschnittszinssätze monatlich.