Betriebliche Altersvorsorge | AKTUAR Betriebliche Vorsorge
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

JETZT AN DIE ZUKUNFT DENKEN

BETRIEBLICHE
ALTERSVORSORGE

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Einrichtung, Neugestaltung oder Harmonisierung Ihrer betrieblichen Vorsorgepläne und erstellen entsprechend Ihren Bedürfnissen maßgeschneiderte Konzepte. Gerne verhelfen wir Ihnen zu Risikominimierung unter Aufrechterhaltung der Leistungen. Auf Grundlage unserer Hochrechnung der Verpflichtungen in verschiedenen Szenarien erhalten Sie eine Planungskontrolle und –sicherheit. Zudem weisen wir auf Risikopotentiale in der Leistungszusage und der Risikodeckung (z.B. Rückdeckungsversicherung) hin. Die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Grundlagen (Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz, Einkommensteuergesetz, Einkommensteuerrichtlinien, etc.) werden von uns selbstverständlich geprüft.

Gerne stellen wir Ihnen flexible betriebliche Leistungsmodelle vor bzw. adaptieren bestehende Versorgungspläne. Der Vorteil dabei ist, dass Ihre Mitarbeiter aus mehreren Optionen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen auswählen können.

Die anschauliche und objektive Kommunikation Ihrer Versorgungspläne gewährleisten wir durch die Erstellung geeigneter Broschüren für Ihre Mitarbeiter und die Verantwortlichen Ihres Unternehmens. Bei Bedarf führen wir auch Mitarbeiterveranstaltungen vor Ort durch. Zudem helfen wir Ihnen die Versorgungspläne attraktiver zu gestalten, um die Wertschätzung durch Ihre Mitarbeiter zu garantieren.

Die laufende Administration Ihrer Versorgungspläne führen wir mit unserem Team zuverlässig für ausgewählte Prozesse durch. Dies sind v.a. die Erstellung von individuellen jährlichen Leistungsausweisen und Leistungsprüfungen nach Grund und Höhe bei Leistungsanfall sowie die Ermittlung von Unverfallbarkeitsbeträgen bei vorzeitigem Ausscheiden, der Austausch von Informationen mit Versicherungen und Pensionskassen, Verwaltung von Rentnerbeständen, Kommunikation mit den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten.

Für Ihre Mitarbeiterentsendungen stehen Ihnen unsere Partner von Abelica Global gerne zur Verfügung, um die steuer- und arbeitsrechtlichen Bedingungen zur betrieblichen Altersvorsorgung des jeweiligen Landes darzustellen.

Ihre Beiträge für die Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter, die in der Betrieblichen Vorsorgekasse ausgelagert sind, erzielen oft nur geringe Renditen. Wir bieten Ihnen in unserer jährlichen Faktenübersicht neben allgemeinen Informationen und einer Beschreibung der Dienstleistungen die aktuellen Kostensätze sowie die Veranlagungsperformance der letzten Jahre zu sämtlichen Vorsorgekassen. In einem Gespräch erörtern wir Ihnen gerne unsere Faktenübersicht im Detail und informieren Sie bei Bedarf über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Wechsel der Vorsorgekasse.

VORSORGEMODELLE
DAS PERSÖNLICHE GESPRÄCH STEHT FÜR UNS AN ERSTER STELLE

Je nach Gesellschaftsform, Ihrer Finanzplanung und Liquidität sowie der von der Versorgung umfassten Mitarbeiter erörtern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die optimalen Modelle.

Pensionszusage (direkte Leistungszusage)

Leistungsversprechen des Unternehmens, das leistungsorientiert oder beitragsorientiert erfolgen kann. Dient v.a. zur Bindung von leitenden Mitarbeitern. Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer als Vorsorgemodell geeignet. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist eine Pensionszusage nur für Arbeitnehmer möglich.

Die Bildung von Rückstellungen stellt einen steuermindernden Aufwand dar. Es werden keine Lohnnebenkosten fällig. Beim Mitarbeiter werden während der Aktivzeit keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig. In der Leistungsphase ist die Rentenzahlung gemeinsam mit einer gesetzlichen Pension zu versteuern.

Zukunftssicherung nach §3/1/15a EStG

Das Unternehmen zahlt jährlich Prämien von € 300 in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung für den Mitarbeiter ein. Die Zuwendungen des Arbeitgebers sind für alle oder nach objektiven Gruppenkriterien definierte Arbeitnehmer zu gewähren. Hierbei ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 18 BPG zu beachten.

Die Prämien sind Betriebsausgaben und von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Die Kapitalleistung ist für den Mitarbeiter steuerfrei.

Betriebliche Kollektivversicherung

Vom Unternehmen geleistete Beiträge bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme (beitragsorientiert) oder Beiträge für Pensionen von bis zu 80% des Aktivbezuges (leistungsorientiert) sind steuerlich absetzbar. Vom Mitarbeiter geleistete Beiträge können gemäß § 18 EStG als „Topf-Sonderausgaben“ geltend gemacht werden. (Anmerkung: Gilt nur, wenn bereits vor dem 01.01.2016 Eigenbeiträge geleistet wurden. Die Möglichkeit der Geltendmachung als Sonderausgabe endet im Jahr 2020.) Bis zu einem Höchstbeitrag des Mitarbeiters von € 1.000/Jahr erhält man auf Antrag eine staatliche Prämie gemäß § 108a EStG. Von den Pensionen aus nicht-prämiengeförderten Eigenbeiträgen werden nur 25% – gemeinsam mit den sonstigen Pensionsbezügen – besteuert. Die Pensionen aus prämiengeförderten Eigenbeiträgen sind zur Gänze steuerfrei.

Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Garantiezins gilt bis zum Vertragsablauf. Die bei Vertragsabschluss gültige Rententafel wird bis zum Lebensende garantiert.

Pensionsrückdeckungs-versicherung

Dient zur Absicherung der Risiken (Berufsunfähigkeit, Tod, Langlebigkeit) aus der Pensionszusage und zur Finanzierung der Pensionsleistungen.

Die Versicherungsprämien stellen einen Betriebsaufwand dar und sind von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Das Unternehmen hat Pensionsrückstellungen zu bilden; die Rückdeckungsversicherung verbessert das Bilanzbild.

Die Mindestbesicherung der Pensionsverpflichtungen gemäß § 14 EStG kann durch in Abs. 7 Z 4 definierte Wertpapiere oder durch eine klassische Lebensversicherung i.S.d. § 300 Abs. 1 Z 1 VAG 2016 bzw. eine kapitalanlageorientierte Lebensversicherung i.S.d. § 300 Abs. 1 Z 5 VAG 2016 erfolgen.

Pensionskasse

Im Unterschied zur Betrieblichen Kollektivversicherung gibt es keine Garantieverzinsung, jedoch kann optional eine Garantiepension gewählt werden.

Bei Veröffentlichung neuer Rententafeln werden diese Vertragsgrundlage und ersetzen die alten Rententafeln.

Für die Befreiung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gelten die selben Grenzen wie bei der Betrieblichen Kollektivversicherung.

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN
SIND UNSERE STÄRKE

In den meisten Fällen können wir die an uns übermittelten Personaldaten unabhängig von der Datenstruktur einfach weiterverarbeiten, so dass für Sie kein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand entsteht.

Aufgrund des von uns selbst programmierten und kontinuierlich weiterentwickelten Berechnungssoftware können wir auch komplexe Regelungen berücksichtigen sowie die Struktur der Ergebnisdateien den Bedürfnissen unserer Klienten anpassen.

Bei Bedarf kommunizieren wir auch direkt mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Renteninformation
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